Allgemein

Was beinhaltet das Sonderkündigungsrecht?

In der Regel steht jedem Erdgaskunden das Recht zu, den Erdgasanbieter zu wechseln, wenn dieser eine Preiserhöhung (oder -senkung) vornimmt. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag dann mit einem Monat Frist zum Monatsende auf den Termin der Preisänderung kündigen. Wechseln Sie jetzt vom teuren Grundversorger zu unserem günstigen BSE Erdgas.

Wie setzt sich mein Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis setzt sich aus Grundpreis und Arbeitspreis (inkl. MwSt.) zusammen. Der Arbeitspreis beinhaltet die Energiesteuer und die vom Netzbetreiber errechneten Netzentgelte.

Die Netzentgelte sind auf der jeweiligen Internetseite des Netzbetreibers zu finden.

Tarife
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Wir bieten Ihnen verschiedene Tarifmodelle an. Dieser Vertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

Monatlicher Abschlag
Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Ja, Sie können den Abschlag direkt in unserem Kunden-Online-Portal anpassen.

Wie wird mein Abschlag ermittelt?

Der monatliche Abschlag ergibt sich durch die angegebene Verbrauchsmenge und den gewählten Vario Tarif. Dabei werden die Abschläge möglichst so kalkuliert, dass Nachzahlungen vermieden werden.

Für den Erdgas-Abschlag werden Temperatur und Wetterdaten mit einbezogen.

Wechselprozess
Muss ich selbst kündigen?

Nein, Sie brauchen nichts weiter zu tun. Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, können wir Sie direkt bei Ihrem alten Versorger kündigen.

Fallen Gebühren für den Wechsel an?

Nein, es fallen keine Wechselgebühren an.

Kann es zu einer Erdgasunterbrechung beim Wechsel kommen?

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Erdgasanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall - auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte - die jederzeitige Versorgung mit Erdgas sicher.